Waldbrandverordnung in Kraft
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Wie das Bezirksfeuerwehrkommando Tulln mitteilt hat der BH Tulln eine Waldbrandverordnung ausgegeben! Aufgrund der derzeit herrschenden heißen Witterung und den Prognosen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) ordnet die Bezirkshauptmannschaft Tulln gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F., zwecks Vorbeugung gegen Waldbrände an: Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Dieses Verbot tritt am Tag nach der Kundmachung (1.…
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